Fördermöglichkeit Nachhaltig Mobiler Stadtteil
Pilotprojekt des Landes: Bewerbungsmöglichkeit für Kommunen in der Region Stuttgart
Das Land Baden-Württemberg möchte im Rahmen eines Pilotprojekts einen nachhaltig mobilen Modellstadtteil im Bestand in der Region Stuttgart fördern. Kommunen können sich bis 2. Februar 2015 bewerben.
Ziel ist eine signifikant höhere Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel als in vergleichbaren Stadtteilen. Das Projekt soll neue Anreize zur Nutzung des Umweltverbundes und die bestehenden Anreize zur Nutzung des Pkw adressieren. Um eine modellhafte Planung zu erstellen, ist es sinnvoll, größere Veränderungen wie Sanierungsprogramme oder die Ergänzung vorhandener Stadtteile um weitere Bebauung zum Anlass zu nehmen. Vorhandene Erfahrungen aus bestehenden Stadtteilen sind zu nutzen. Das Projekt geht davon aus, dass ordnungsrechtliche und finanzwirksame Förderungen im Stadtteil nur umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu Gute kommen.
Hintergrund
Nachhaltige Mobilität holt die Menschen ab, wo sie wohnen und arbeiten: in den Orts- und Stadtteilen. Dort entscheidet es sich, wie gut die Wege für welches Verkehrsmittel geeignet sind, welche Versorgungspunkte wie erreicht werden können, welche Infrastruktur verfügbar ist (und zu welchen Kosten) und wie viel Zeit für jedes Verkehrsmittel eingeplant werden muss.
Zur Planung und Verkehrsführung in Stadtteilen bestehen vielfältige Erfahrungen innerhalb und außerhalb Baden-Württembergs. Allerdings beschränken sich Planungen mit der unmittelbaren Zielsetzung nachhaltiger Mobilität auf wenige Neubaustadtteile. Erfahrungen in Bestandsstadtteilen basieren dagegen in der Regel auf Einzelentscheidungen, zum Beispiel zur Verkehrsberuhigung, Parkraumbewirtschaftung oder Radverkehrsförderung, bei denen keine auf einen ganzen Stadtteil bezogene Mobilitäts-Zielsetzung verfolgt wurde.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden die Erstellung eines Konzepts und seine Umsetzung. Förderfähig sind insbesondere:
- Planerische Beratung und wissenschaftliche Begleitung, inklusive Organisation und Durchführung eines Partizipationsverfahrens, Evaluation, verallgemeinerbare Aufbereitung der Projektinhalte (z.B. Leitfaden)
- Umsetzung ordnungspolitischer Maßnahmen (z.B. verkehrsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Instrumente)
- Kleine Maßnahmen zum Neubau, Umbau und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, z.B. Gestaltung öffentlicher Plätze, Ersatzangebot für Pkw-Stellplätze, Verleihsysteme.
- Finanzwirksame Anreize zur Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes (Tarife im Nahverkehr, Kombination verschiedener Verkehrsmittel, Schnuppertickets, Taxi-Gutscheine für Tagesrandzeiten etc.) Voraussetzung ist, dass sie nicht durch nutzerbezogene Einnahmen bei anderen Verkehrsmitteln gedeckt werden können.
Die Fördersumme könnte zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen. Ein Eigenbeitrag der Kommune ist notwendig. Insbesondere für größere Infrastrukturmaßnahmen und andere kostenintensive Maßnahmen sind die bestehenden Landesprogrammen zu nutzen.
Bewerbungen sind einzureichen bis 2. Februar 2015:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Ref. 52/NAMOREG
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart
Ansprechpartner:
Dominik Borowski (dominik.borowski@mvi.bwl.de)
Tel.: 0711/231-5665
Rainer Gessler (rainer.gessler@mvi.bwl.de)
Kontakt
Kommunaler Pool Region Stuttgart e.V.
Geschäftsstelle
c/o Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
Birgit Häbich
Friedrichstraße 10
70174 Stuttgart
Tel. 0711-22835-10
birgit.haebich@region-stuttgart.de